PR Hofer GmbH Berlin – Betriebsorganisatorische Einheit Werbung, Marketing, Event, Personaldienstleistungen
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter, Personaldienstleistungen, dem Verkauf bzw. die Vermietung von Waren) zwischen dem Kunden und der PR Hofer GmbH, Olivaer Platz 16 10707 Berlin, vertreten durch ihre jeweiligen Geschäftsführer gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Dies gilt auch insoweit, als sich PR Hofer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten der Hilfe von Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter bedient.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Bild- und Wortmarke PR Hofer ist Eigentum der PR Hofer GmbH. Die Nutzung dieser Bild- und Wortmarke ist PR Hofer vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Bild- und Wortmarke PR Hofer bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.
Alle durch PR Hofer erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum von PR Hofer. Die von der PR Hofer erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Agentur nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von PR Hofer als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein PR Hofer vorbehalten.
Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die PR Hofer kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte oder die teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von PR Hofer und in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.
PR Hofer ist berechtigt, ihre Produktionen auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.
Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. PR Hofer ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
Für Unterlagen (z.B. Texte, Bilder, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird die PR Hofer GmbH deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event- bzw. Personaldienstleistungsangebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (komplette Leistungsumfang) sowie Vergütungen festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Die Agentur PR Hofer erstellt im Vorfeld der Veranstaltung eine schriftliche Konzeption für den Kunden. Sie enthält neben allen Details zur Veranstaltung, wie Zeitablaufpläne, Sicherheitsvorschriften und örtliche Anforderungen, auch eine Kalkulation der zu erwartenden Kosten des Events. Diese Kalkulation beruht auf Erfahrungswerten und den aktuellen Preislisten der Lieferanten. Nachdem sich Veranstalter und die Agentur PR Hofer einig über alle Einzelheiten des Konzepts und des Veranstaltungsablaufs sind, wird diese Konzeptversion von beiden Vertragspartnern gegengezeichnet.
PR Hofer ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt PR Hofer nicht. PR Hofer ist berechtigt sich zur Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen Dritter zu bedienen. Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen von PR Hofer. PR Hofer ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält PR Hofer den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. PR Hofer wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko. Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch PR Hofer oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. PR Hofer wird die Hinderungsgründe dem Kunden unverzüglich per Fax oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält PR Hofer den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von PR Hofer, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht PR Hofer ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist Leistungs- und Erfüllungsort der Sitz von PR Hofer. Der Versand von Ware, die laut vertraglicher Abmachung in das Eigentum des Bestellers übergehen soll, erfolgt durch von PR Hofer zu bestimmende Transportpersonen bzw.- Unternehmen. die Gefahr der Versendung geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person bzw. das Unternehmen übergeben wurde oder die Ware zwecks Versendung die Betriebsstätte von PR Hofer verlassen hat. Dies gilt nicht, wenn PR Hofer den Transport selbst vornimmt.
Werke, Vorrichtungen oder sonstige Sachen die von PR Hofer dem Besteller nur auf bestimmte Zeit leihweise zur Verfügung gestellt werden, gehen für diese Zeit in den Besitz des Bestellers über, der gegenüber PR Hofer die volle Haftung für Beschädigungen jeder Art oder die Unmöglichkeit der Rückgabe übernimmt.
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, enthalten vereinbarte Vergütungen nicht die möglicherweise anfallenden Entgelte für Urheber Rechte-Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL etc.) sowie Beiträge zur Künstlersozialversicherung oder Steuern für ausländische Künstler/Referenten/Trainer. Diese Kosten sind vom Besteller zusätzlich zu tragen.
Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
bis zu 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin = 20 % des vereinbarten Honorars zzgl. entstandener Auslagen
bis zu 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 40 % des vereinbarten Honorars zzgl. entstandener Auslagen ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin = 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. entstandener Auslagen
Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen PR Hofer aus welcher Anspruchgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von PR Hofer vorliegt, oder eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht verletzt wurde. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzugs von PR Hofer oder ihr zu vertretender Unmöglichkeit Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Andernfalls ist jeglicher Ersatz ausgeschlossen.
Kommt PR Hofer mit ihren Leistungen teilweise in Verzug oder hat sie eine teilweise Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten, so kommt ein Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit nicht in Betracht, wenn nicht der Besteller darlegt, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat. In den genannten Fällen kann der Besteller auch dann nicht vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er nicht nachweisen kann, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von PR Hofer trägt der Kunde. PR Hofer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
PR Hofer haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Eine Haftung kommt lediglich bei Auswahl- und Überwachungsverschulden in Betracht. aftungHDer Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von PR Hofer gegenüber Dritten verlangen. PR Hofer haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von PR Hofer zurück zu führen sind.
PR Hofer hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von PR Hofer entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn PR Hofer trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde PR Hofer von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen PR Hofer geltend gemacht werden, freizustellen.
Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-)Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit. Wird der Agentur grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des Agenturhonorars begrenzt.
Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die Agentur haftet nicht für Einbruch oder Diebstahl von Veranstaltungsmaterial, das der Agentur vom Kunden überlassen wurde.
Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen. PR Hofer wird den Kunden in dieser Richtung beraten.
PR Hofer stellt Kunden für Veranstaltungen, Messen, Promotionaktionen, Hostesseneinsätze, Fahrdienste und andere Anlässe Personal zur Verfügung. Bei Komplett- oder Teilstornierung des Personaleinsatzes nach erteilter Auftragsbestätigung gelten folgende Stornobedingungen:
Sollte eingesetztes Personal kurzfristig erkranken bzw. den Einsatz aufgrund höherer Gewalt nicht wahrnehmen können, wird die Agentur in jedem Fall bemüht sein, Ersatz zu stellen. Ein Anspruch hierfür besteht jedoch nicht. Der Kunde ist zu keiner Schadensersatzforderung berechtigt. Es entfällt jedoch die vereinbarte Vergütung für die nicht erbrachten Teilleistungen.
Dem Kunden ist es untersagt, Personal, dass ihm für seine Veranstaltungen durch PR Hofer außerhalb gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt wurde, abzuwerben oder mit diesem in Vertragsbeziehungen zu treten, die mit den Vertragsbeziehungen zwischen PR Hofer und dem jeweiligen Mitarbeiter vergleichbar sind. (Abwerbeverbot) Ebenso verpflichtet sich der Kunde dazu, die Mitarbeiter von PR Hofer nicht über andere (Personal-) Dienstleistungsunternehmen zu buchen und ihm bekannt gewordene Informationen über Mitarbeiter von PR Hofer nicht für eigene, insbesondere werbliche Zwecke zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung hat PR Hofer das Recht, 5.000,00 € Schadensersatz pro abgeworbener Person zu verlangen. Dies gilt auch für Personal, welches durch PR Hofer an Kunden vermittelt wurde.
PR Hofer erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Der Gesamtbetrag ist - falls nicht anders vereinbart - innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar:
Beim Engagement von Künstlern über die Agentur wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat PR Hofer Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.
Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas sowie Interkontinental-Flüge erfolgen in der Economy Class. Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,31 EUR/km berechnet.
Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.
Auf alle Fremdkosten berechnet PR Hofer 15% Agenturhonorar (Handling Fee).
Alle Aufwendungen und Auslagen von PR Hofer, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von PR Hofer zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet. Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn PR Hofer nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. PR Hofer ist berechtigt, Arbeiten, die PR Hofer im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.
Die Agentur arbeitet auf alle Anfragen ein individuelles Gesamtkonzept aus. Dieses beinhaltet die Kreation, alle relevanten Recherchen und Optionierungen der angebotenen Veranstaltungsinhalte, Preisverhandlungen mit den Leistungsträgern und die Erstellung einer Angebotspräsentation sowie einer Grobkostenkalkulation. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrages ist die Agentur berechtigt, einen für diese Leistungen einen Aufwandsersatz von 2% des Gesamtveranstanstaltungsbudgets bzw. mindestens € 300,- zzgl. gesetzlicher MwSt. zu berechnen.
PR Hofer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Besteller kann gegen Forderungen von PR Hofer nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, letztere wären unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Berlin vereinbart.
Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Der Verzicht von PR Hofer, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.
Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
PR Hofer GmbH, Olivaer Platz 16, 10707 Berlin
Stand 01. Februar 2010